Regionaler Lockdown in Bayern

Regionaler Lockdown in Bayern

Coronavirus und Maskenpflicht
Aus: FAZ.net

Wer darf  wie in Grundrechte eingreifen?

 

 
 
 
legal 1st Kommentar:

Söder hat sich für eine Ausweitung der Kompetenzen des Bundesgesundheitsministers ausgesprochen – vorbei an allen demokratischen und rechtsstaatlichen Prozessen. Der bedenkliche Satz im oben benannten Artikel lautet: “Zum Respekt der verfassungsmäßigen Ordnung gehöre aber auch, dass es Gesetze gebe, in denen „Verordnungsermächtigungen für die jeweilige Exekutive“ geregelt würden.” Und das heißt jetzt was??? Die Exekutive greift bereits massiv über Verordnungen in Grundrechte ein, Verwaltungsgerichte bewerten dieses Maßnahmen – wie Beherbergungsverbot -. weder als geeignet, noch als verhältnismäßig.

Es ist schön, daß gestern – nach vielen Monaten – der Bundestagspräsident entdeckt hat, daß eigentlich das Parlament bei schwerwiegenden Eingriffen in Grundrechte zu beteiligen wäre. Dabei stellt sich die Frage, ob die Parlamentarier wissen, was sie mit den jeweiligen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes in diesem Jahre bereits beschlossen haben und an welchen Stellen Regierungshandeln gegenwärtig nicht davon gedeckt ist.

Wer sich selbst ein Bild machen möchte, kann einen Blick in das Infektionsschutzgesetz werfen.

 

 

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