OVG MV kippt Coronaregeln
Aus: AFP in msn
Gericht korrigiert Politik
legal 1st Kommentar:
Diesmal argumentiert ein Oberverwaltungsgericht mit der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei den strengen Einreiseregeln in Mecklenburg-Vorpommern. Die Ungleichheitbehandlung von Pendlern, Studenten und anderen Einreisenden sei nicht ausreichend begründet.
Ob die Maßnahmen durch das Gericht als ungeeignet oder unverhältnismäßig eingestuft wurden, wie in anderen Bundesländern, läßt sich dem Artikel bisher nicht entnehmen.
Fest steht nur, daß Gerichte die immer hektischeren Grundrechtseingriffe des Exekutive nicht mehr mitgehen und ausbremsen – außer man lebt in Schleswig-Holstein, wo VG und OVG alles durchwinken, was die Politik beschließt. Ob Beherbergungsverbot oder der Zwang zu 2 Coronatests innerhalb von 5 Tagen nach Einreise aus einem Risikogebiet – in 15 Bundesländern unmöglich und rechtswidrig, in Schleswig-Holstein gerichtlich gebilligt.
Dabei gibt gerade die Begründung der Richter in Schleswig zur Akzeptanz des Beherbergungsverbots zu denken. Sinngemäß: Das Wohl des Einzelnen habe hinter dem Wohl der Allgemeinheit zurückzustehen.
Mit dieser Pauschalität demonstriert man nicht nur mangelnde juristische Handwerksfähigkeiten, sondern weckt auch ungute Erinnerungen des Mißbrauchs solcher Argumentationen. Vielleicht sollte sich Schleswig einmal mit Verwaltungsrichtern inn anderen Bundesländern austauschen, die die Verfassung – damit ist das Grundgesetz gemeint – besser verstanden haben.