Brüssels Grenze ist das nationale Verfassungsrecht
EU gegen Deutschland : Machtkampf um Medienpolitik
Es paßt in den Kontext:
“In Deutschland sind die Landesmedienanstalten für die Aufsicht der Digitalkonzerne zuständig. Das lehnt die EU-Kommission ab. Brüssel will selbst bestimmen.”
Das EU-Recht steht nicht über dem nationalen Verfassungsrecht. Dies wird an keiner anderen Stelle so deutlich, wie im Medienrecht.
Sind im deutschen Verfassungsrecht Mediengrundrechte wie Pressefreiheit oder Rundfunkfreiheit durch den Staat zu gewährleisten, finden sich im EU-Recht, der Grundrechte-Charta nur die Formulierung:
Art. 11
Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
(2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.
EuGH Medienanstalten Medienpolitik Medienstaatsvertrag Polen Ungarn Verfassung
Eine Antwort
Eine vollkommen richtige und zutreffende Analyse – und eine notwendige, damit im Medienrecht klar ist, dass die EU nicht nationales Recht aushebeln kann. Hier gilt halt nicht der Satz “ober sticht unter”!