Was ist ein freies Mandat?

Was ist ein freies Mandat?

Grundgesetz Freies Mandat
Aus: Juraforum

Freies Mandat – Definition und Bedeutung

Vor dem Hintergrund von Maskenaffäre und neuen Verhaltensregeln – es geht nicht um Geld, es geht um Unabhängigkeit.

 
 
 
Artikel 38 GG
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
 
legal 1st Kommentar:
Es ist zutiefst verwerflich, wenn man ein Mandat zur eigenen Vorteilsnahme mißbraucht. Insofern sind persönliche, und manche organisatorische Maßnahme der letzten Tage, geboten.
Aber man muß bei allen Überlegungen zu Transparenz, Compliance, parteiinternen Sanktionen, usw. wissen, wo die verfassungsrechtlichen Grenzen mit Blick auf das Freie Mandat eines Abgeordneten verlaufen und warum!
Es geht immer um die Unabhängigkeit von Abgeordneten, die weder von Interessengruppen, Unternehmen, Lobbyisten oder eigenen wirtschaftlichen Interessen vereinnahmt werden dürfen, weil man das ganze deutsche Volk vertritt und nur dem Gewissen unterworfen sein darf.
Aber gleichzeitig darf der unabhängige Abgeordnete auch nicht dem Druck und der Macht von Partei und Fraktion ausgeliefert werden – Stichwort imperatives Mandat.
Dabei ist zu fragen, was den Abgeordneten vor dem Druck von Partei und Fraktion bewahrt, d.h. ihn zum Wohle des deutschen Volkes unabhängig sein läßt?
Am besten läßt sich diese Frage vom unerwünschten Ergebnis her beanworten: Ein Abgeordneter wäre nicht unabhängig, wenn er auf das Geld aus seinem Mandat angewiesen wäre. Wer keine wirtschaftliche Grundlage außerhalb des Mandats hat, wird und muß alles tun, um dieses Mandat zu behalten und zu verteidigen. Das ist das Ende des Freien Mandats durch wirtschaftliche Abhängigkeit.
Was ist zum Wohl von Demokratie, Rechtsstaat und Gesellschaft gewollt?
Gewollt ist Unabhängigkeit, um eine freie Gewissensentscheidung in der Sache zu ermöglichen.
Dazu gehört auch ein Beruf, in den man nach einem Mandat zurückkehren kann.
Dazu kann ein Beruf gehören, den man parallel zum Mandat ausübt, um jederzeit in ihn zurückkehren zu können z.B. wenn man gegen die eigene Überzeugung unter Druck gesetzt werden soll.
Dazu können auch eigene, nicht-transparente Einnahmen gehören, wenn sie nicht aufgrund eines Mandats entstanden sind und damit an eine Form von Insiderhandel erinnern.
Wer jetzt Regeln schafft und politischen Aktionismus zur Schadensbegrenzung zeigt, muß gewährleisten, daß dies im Geiste der Verfassung geschieht und nicht im Geiste der optimalen Vermarktung. Er muß die Frage beantworten, wie das Freie Mandat vor dem Zugriff von Parteien und Fraktionen auf der einen Seite, Lobbyisten und (persönlichen)Wirtschaftsinteressen auf der anderen Seite geschützt wird. Der Angriff erfolgt immer von beiden Seiten!   
Vielleicht ist dies jetzt der Augenblick uns alle gemeinsam zu fragen, wer eigentlich Abgeordneter sein sollte?
 
Siehe auch:
 

 

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