190 Mio Euro für die Parteienfinanzierung
Tagesschau.de Karlsruhe zu Parteienfinanzierung “Verfassungsrechtliches Neuland” Zum Artikel 2018 hat der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD die absolute Obergrenze für die staatlichen Zuschüsse für alle Parteien von 165 auf 190 Millionen Euro angehoben. § 18 Parteiengesetz (2) Das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, beträgt für…
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