Das Gericht und der Klimaschutz

Das Gericht und der Klimaschutz

Klimaschutz
Pressemitteilung BVerfG:
 

Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

 
 
 
Aus dem Beschluß des Gerichts:
“Danach darf nicht einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde. Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen. Weil die Weichen für künftige Freiheitsbelastungen bereits durch die aktuelle Regelung zulässiger Emissionsmengen gestellt werden, müssen die Auswirkungen auf künftige Freiheit aber aus heutiger Sicht verhältnismäßig sein. Auch der objektivrechtliche Schutzauftrag des Art. 20a GG schließt die Notwendigkeit ein, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten.”
 
legal 1st Kommentar:
Jeder, dem das Wohl der Kinder der Welt am Herzen liegt, kann sich über den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts freuen. Das Gericht mahnt die Politik zu langfristigem Denken an und verurteilt die “Bereicherung” heute Lebender auf Kosten künftiger Generationen.
Nachhaltigkeit und globale Verantwortung für strukturelles Handeln sind richtig, wenn man über Forschung und Entwicklung bis hin zu Produktion und Export weltweit wirkende Faktoren auch in einem kleine Land wie Deutschland mitbestimmt.
Aber genau dieses Denken ist und kann nicht auf einzelne Politikfelder beschränkt sein, es muß grundsätzlich und immer denken, wenn man – wie im Beschluß – mit Grundrechten argumentiert.
Die oben zitierte Passage aus dem Beschluß kann man auch mit Begriffen der Finanzwirtschaft umschreiben und auf den
Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes („EU-Wiederaufbaufonds“)
beziehen.
Auch hier geht es um die Zukunft der Kinder in Europa und in Deutschland. Es geht um Geld, das künftigen Generationen nicht mehr zur Verfügung steht, aber von ihnen mit Schuldendiensten abgetragen werden soll. Es geht um Geld, daß in die unzulässige Finanzierung bereits insolventer Staaten in Europa gesteckt wird, und die finanziellen Spielräume der kommenden Generationen nachhaltig beschränken wird.
Die entscheidende Aussage des Gericht noch einmal unter Austausch von einem Wort – anstelle von natürlich das Wort finanziell:
“…die Notwendigkeit…. , mit den finanziellen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten.”
 
 

 

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