Medien sind für den Staat tabu

Medien sind für den Staat tabu

Bundeskanzleramt
Aus: SZ

Burda-Klage gegen BMG erfolgreich

 

 
 
 
“Das Landgericht München untersagt vorläufig die Zusammenarbeit des Bundesgesundheitsministeriums mit Google bei einem Gesundheitsportal.”
Der Staat darf keinen Einfluß auf Medien haben und ausüben. Es gilt das unbedingte Gebot der Staatsferne!
Die Vereinbarung von BGM Spahn mit Google in Bezug auf die Platzierung von gesund.bund.de vor allen anderen Angeboten in der Suchmaschine ist unzulässig, und ein unglaublicher Eingriff des Staates in den publizistischen Wettbewerb.
Darüberhinaus will der Staat sich einen maximalen Einfluß auf die öffentliche und private Meinungsbildung sichern – warum sonst will sich das Bundesgesundheitsministerium als Erster in der Suchmaschine gelistet wissen.
 

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