Impfverordnung Nr. 2

Die 2. Impfverordnung wurde notwendig, weil der Impfstoffnachschub nicht gesichert ist und für den Impfstoff von AstraZeneca keine gesicherten Erkenntnissen für die Wirksamkeit bei über 65-Jähigen vorliegt.
Zum letzten Punkt sollte man zusätzlich die Entscheidung aus Südafrika in Relation setzen:
https://www.tagesschau.de/ausland/afrika/suedafrika-corona-astrazeneca-101.html
Impfstopp in Südafrika:
“Laut einer Studie wirkt AstraZenecas Vakzin kaum gegen die Corona-Mutante. Nun will das Land bei anderen Herstellern kaufen – denn bei der Grundstrategie “Impfen zur Pandemiebekämpfung” soll es bleiben.
© 2023 Legal First Info. Built using WordPress and Mesmerize Theme.