Grundgesetzänderung für den Ausnahmezustand

Grundgesetzänderung für den Ausnahmezustand

Grundgesetz Freies Mandat
Aus: FAZ.net

Grundgesetzänderung, weil die nächsten Krisen kommen werden?

 

 
 
 
legal 1st Kommentar:

2011 fomulierte Guido Westerwelle: Freiheit stirbt immer zentimeterweise!

Was damit gemeint ist, kann man in dem Interview der FAZ mit dem ehemaligen Innenminister Thomas de Maizière nachlesen, das man wie folgt zusammenfassen kann:

Die nächsten Krisen werden kommen, dann benötigen wir zentralistische Ausnahmeregeln die die staatliche Gewalt an Parlament, Bundesländern oder gar Grundrechten vorbei auf einen Krisenstab konzentriert, der einmalig ermächtigt wird.

Nein, Herr de Maizière, das ist ein völlig falsches Staatsverständnis, hat mit dem Geist unserer Verfassung nicht mehr gemein und ist die Wiederholung deutscher Geschichte, die wir überwunden haben.

Das Grundgesetz wurde nicht nur für Schönwetterzeiten geschrieben, es soll gerade in Krisensituationen das gewährleisten und absichern, was von Herrn de Maizière als unpraktikabel, zu langsam oder unzureichend benannt wird.

Zu einzelnen Punkten:

  • Große Runden und Videokonferenzen
    Wenn die Diskussionsrunden zu groß sind, dann macht man sie kleiner! Wer in der Politik so viele Menschen mit Posten versorgt, Beauftragte und Staatssekretäre übermäßig vermehrt und ein riesiges Parlament gutheißt, sollte sich nicht beschweren, sondern diese Entwicklung organisierter Verantwortungslosigkeit rückgängig machen. Weniger ist mehr, wenn Menschen Verantwortung übernehmen und Entscheidungen treffen.
    Wer bei Videokonferenzen, bei denen es wie im Fall von Corona um Leben und Tod geht, nicht maximal präsent ist, versagt, handelt verantwortungslos und sollte gehen.
  • Krisenfeste Aufstellung
    Wir haben eine krisenfeste Aufstellung, wenn jeder Leistungsträger seine Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen erledigt und dafür Verantwortung übernimmt. Das Ergebnis wären nämlich Entscheidungen und nicht faule Kompromisse, die erst mit der veröffentlichten Meinung abgeglichen werden. Dazu würde aber eine eingeübte und organisierte Ablaufplanung gehören, ein Konzept, das Handlungen in Eigenverantwortung in Gang setzt. Mit einer Grundgesetzänderung und dem Schielen auf einen Bundeswehreinsatz oder Zentralisierung staatlicher Gewalt, zentralisiert man zwar Entscheidungen – aber welche Entscheidungen? Die des allwissenden Staates? Wohl kaum! Nur in der gewährleisteten Vielfalt liegt die Kraft einer Gesellschaft zur Überwindung von Krisen.
  • Einsatz der Bundeswehr
    In einem sehr eng begrenzten Rahmen kann die Bundeswehr bereits heute im Innern eingesetzt werden. Mehr ist aus gutem Grund nicht möglich. Es kann und darf keinen Automatismus in Form einer Ausnahmeregelung geben, die die Bundeswehr im Innern tätig werden läßt. Zum Verkehr regeln – wie Herr de Maizière verharmlosend einwirft, wird sie nicht benötigt, und alles andere wäre zuviel. Währet den Anfängen und schließt sie aus – scheint der Geist der Verfassung zu rufen. Dabei muß es bleiben, auch weil es sich immer anders organisieren läßt – wenn man will!

Wir benötigen eine Staatsreform, weil wir mittlerweile an vielen Stellen Staatsversagen beklagen müssen. Aber wir benötigen eine Staatsreform im Sinne der Verfassung und zur Gewährleistung der Verfassung, nicht zu ihrer Änderung.

Der Staat dient den Bürgern, der Staat hat keinen Selbstzweck und keine Recht zu Lasten seiner Bürger, nur weil die staatlich Handelnden versagen. In einer Demokratie tauscht man den Leistungsträger gegen den Nicht-Leistungsträger zum Wohle aller Bürger aus, aber verändert nicht die Verfassung, um die Nicht-Leistungsträger zulasten aller ihre Unzulänglichkeiten besser verstecken zu können.

Wie sehr Herr de Maizière ein anderes Staatsverständnis hat, zeigt das Zitat aus dem Interview, dem man nichts mehr hinzufügen muß:

„Kommt man mit dem heutigen Grundgesetz aus? Nein. Da wird man das Grundgesetz ändern müssen. Es wird auch um die Grundrechte gehen. Dabei könnte man notstandsfeste Grundrechte bestimmen, etwas die Meinungsfreiheit. Ein Verlust an Grundrechten wird damit nur auf das begrenzt, was zur Krisenbewältigung für einen kurzen Zeitraum nötig ist.“

 

 

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