…und das Parlament ist zurück!
Landesregierung hat Unterrichtungspflicht verletzt
Landesregierung hat Unterrichtungspflicht gegenüber dem Landtag über die Vorbereitung der sog. Corona-Verordnungen verletzt
Nds. Staatsgerichtshof trifft Grundsatzentscheidung über Umfang der Unterrichtungspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag aus Art. 25 der Nds. Verfassung
Informationspflichten der Landesregierung
gegenüber dem Landtag
(1) Die Landesregierung ist verpflichtet, den Landtag über die Vorbereitung von Gesetzen und Staatsverträgen sowie über Grundsatzfragen der Landesplanung, der Standortplanung und der Durchführung von Großvorhaben frühzeitig und vollständig zu unterrichten. Das Gleiche gilt für die Vorbereitung von Verwaltungsabkommen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, für die Mitwirkung im Bundesrat und für die Zusammenarbeit mit dem Bund, den Ländern, anderen Staaten, zwischenstaatlichen Einrichtungen, insbesondere der Europäischen Union, sowie deren Organen, soweit es um Gegenstände von grundsätzlicher Bedeutung geht.
Diese Informations- und Beteiligungspflichten der Exekutive lassen sich auch nicht mit der Argument der Eilbedürftigkeit umgehen. Wir sind im digitalen Zeitalter und bei grundsätzlicher Bedeutung 24/7 erreichbar.