Rechtsdienstleistungsrecht

Rechtsdienstleistungsrecht

Urteil Paragraph und Hammer
Aus: Anwaltsblatt

Libera­li­sierung des anwalt­lichen Berufs- und Vergütungs­rechts

 

 
 
 
Zitat:
Denn während Legal Tech-Unternehmen Erfolgs­ho­norare vereinbaren und Verfahren für ihre Kunden so finanzieren dürfen, dass sie keine Kosten­risiken eingehen müsse, ist das Anwältinnen und Anwälten noch immer kategorisch verboten (und manche weichen bewusst auf die Inkasso­lizenz nach dem RDG aus). Der Gesetz­entwurf will der Anwalt­schaft jetzt das ermöglichen, was auch Inkasso­dienst­leister dürfen – und der Anwalt­schaft darüber hinaus auch noch den Abschluss von Erfolgs­ho­noraren generell erleichtern und bei Gegenstands­werten bis 2.000 Euro freigeben.”
 
Das Bundesjustizministerium hat am 6.10.2020 einen Referentenentwurf veröffentlicht:
 
 

 

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