Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

Bundesverfassungsgericht
Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht:

Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

 
 
 
Es ist der entscheidende Satz im Beschluß, den man eigentlich nicht verstehen kann:
Es liegt nicht eindeutig und unzweifelhaft auf der Hand, dass sie (die Ausgangsbeschränkung) zur Bekämpfung der Pandemie unter Berücksichtigung des Einschätzungsspielraums des demokratischen Gesetzgebers offensichtlich nicht geeignet, nicht erforderlich oder unangemessen wäre.”
legal 1st Kommentar:
Muß es nicht genau anders herum lauten:
Es muß eindeutig auf der Hand liegen. dass die Ausgangssperre geeignet, erforderlich und angemessen ist, damit ein so weitreichender Grundrechtseingriff, wie die allgemeine Einschränkung der Bewegungsfreiheit gerechtfertigt werden kann!
Es ist darüberhinaus das die Eilanträge ablehnende Gericht, daß formuliert:
“Die nächtliche Ausgangsbeschränkung greift tief in die Lebensverhältnisse ein. Die Folgen der Ausgangsbeschränkung wirken sich auf nahezu sämtliche Bereiche privater, familiärer und sozialer Kontakte ebenso wie auf die zeitliche Gestaltung der Arbeitszeiten aus. Eine besondere verfassungsrechtliche Herausforderung kann die angegriffene Ausgangsbeschränkung auch für Personen bedeuten, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist (§ 28c Satz 1 IfSG), wenn es so ist, dass sie für das Infektionsgeschehen nicht maßgeblich sind. Solchen Konsequenzen wirkt das Gesetz durch einen Teil der Ausnahmeregelungen entgegen, was die Folgen der Fortgeltung der Ausgangsbeschränkung abmildert. Die Einschränkungen privater Lebensgestaltung durch die Ausgangsbeschränkung außerhalb der Ausnahmetatbestände reichen dennoch weit. Die mit der Ausgangsbeschränkung unmittelbar oder mittelbar verbundenen Beschränkungen der Ausübung unterschiedlicher Freiheiten können von den Betroffenen nicht außerhalb des von der Beschränkung erfassten Zeitraumes oder nach dem Ende der Geltungsdauer der angegriffenen Regelung kompensiert werden.”
Das Gericht hat sich vor einer Entscheidung gedrückt und der Politik einen Gefallen getan, indem es sich hinter dem Eilverfahren mit Verweis auf das Hauptsacheverfahren versteckt hat.
Geht man so als unabhängiges Gericht mit den Grundrechten der Bürger um?
Das Hauptsacheverfahren wird entschieden, wenn es hoffentlich keine Bundesnotbremse mehr gibt, weil ein ausreichender Teil der Bevölkerung geimpft wurde. Wen interessiert dann noch das Urteil?
 

Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale)

Präsident

Vorsitzender des Ersten Senats

2009-2018Mitglied des Deutschen Bundestages (Wahlkreis Rhein-Neckar)
2016-2018Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Translate »