Weniger Insolvenzen im April 2020

Weniger Insolvenzen im April 2020

Spiegel:

Trotz Corona melden weniger Firmen Insolvenz an

 
legal 1st Kommentar:
Die Insolvenzantragspflicht ist für eine begrenzte Zeit ausgesetzt worden – aber nur für Unternehmen, die infolge von Corona in eine finanzielle Zwangslage gekommen sind. Aber wie konkret oder präzise läßt sich dies unterscheiden?
Oder anders gesagt: Wieviele Zombie-Unternehmen verschieben durch Überbrückungskredite und Coronahilfen den Insolvenzantrag? Wer überprüft eigentlich abschließend, ob tatsächlich Coronamaßnahmen ursächlich für Überschuldung oder/und Zahlungsunfähigkeit sind? Es bleibt zu hoffen, daß die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht kontraproduktiv wirkt und keinen normalen strukturellen Wandel verhindert.
 

Eine Antwort

  1. DGKorff DGKorff sagt:

    Bundesjustizministerin plant:
    Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll bis März 2021 gelten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Translate »