Personenkult ist nicht demokratisch!
Wahlkampf in Deutschland – werden die Parteien ihrem Verfassungsauftrag gerecht?
Parteien haben eine öffentliche Aufgabe, sie sind Mittler zwischen Bürger und Staat, und sollen alle Bürger zu einer politischen Willensbildung anregen.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
Schaut man auf den gegenwärtigen Wahlkampf in Deutschland, muß man jedoch Zweifel haben, daß die Parteien ihre grundrechtlich fixierte Aufgabe ausfüllen.
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Personenkult, wie er gegenwärtig von allen Parteien zulasten inhaltlicher Argumentation und Auseinandersetzung betrieben wird, ist kein Beitrag zur politischen Willensbildung des Volkes gemäß Art. 21 GG.
Marketing statt Information – Einzelperson statt Mannschaft – Standard-Allgemeinplätze statt konkreter Aussagen – umfrageorientierte Statements statt tatsächlicher Programminhalte – politische Gefühlsduselei statt Auswertung von Fakten – moralische Überheblichkeit statt Gleichbehandlung gleicher Sachverhalte – Schwarz-Weiß-Malerei statt Bemühen kompliziertes verständlich zu machen.
Gleichzeitig wird dem Wahlvolk alles versprochen, von dem man einen nutzbringenden Effekt erhofft. Geld ist beliebig verfügbar, Leistungsversprechen für vermeidliche Wählergruppen überschlagen sich, die Devise lautet: Mehr, mehr und einfach mehr!
Über Freiheitsrechte, Eingriffe des Staates in die Privatsphäre, Überreglementierung, Verhältnismäßigkeit, Verhinderung von Kreativität und Innovationen, Zurücknahme staatlicher Allmacht und Rundumbetreuung zulasten von Eigenverantwortlichkeit bis hin zum staatlich veranlaßten Denuziantentum sprechen die Parteien und ihre Politiker aus der ersten Reihe nur sehr allgemeiner Form, die Parteienunterschiede kaum bemerken lassen.
Natürlich sind alle für den Klimaschutz, aber vor der Einbettung dieses komplexen Themas ist den Gesamtzusammenhang scheut die Politik zurück und erfüllt damit nicht ihre öffentliche Aufgabe, an der Willensbildung des Volkes mitzuwirken.
Der Personenkult um die Kanzlerkandidaten überlagert den zwingenden Demokratiebeitrag der Parteien, der das Auswählen von politischen Inhalten bei einer Wahl erst ermöglicht.
Die Parteien versagen in ihrer Verpflichtung, dem Bürger eine politische Willensbildung zu ermöglichen. Stattdessen präsentieren sie Kanzlerkandidaten, die alle einen normalen Auswahlprozeß zur Besetzung einer Führungsposition in einem Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung nicht erfolgreich bestanden hätten.
Im Gegensatz zur USA war man in Europa und Deutschland lange auf den „informierten Bürger“ stolz, der weniger anfällig für Show, Fake News, Manipulation und Desinformation war. Aber gilt das auch noch heute?
Wahlarenen und Diskussionssendungen in den Medien können nicht darüber hinwegtäuschen, daß auch diese Veranstaltungen vor allem einen Unterhaltungseffekt und weniger einen Informationseffekt haben. Jeder Zufall und jede Spontanität wird vermieden, Einzelfälle werden in das Zentrum politischer Fragen gerückt und die komplexen Themen werden mit Rücksicht auf den Zuschauer ausgespart. „Man muß das große Ganze sehen“, kann man hören und reduziert alles auf die Kandidaten, die mehr oder weniger gut vorbereitet in eine abgesprochene Diskussion stolpern, in der sie sich allwissend präsentieren sollen. Und wieder wird die fehlende Sachkompetenz mit Allgemeinplätzen zugeschüttet, denen jeder zustimmen kann.
Es bleibt zum Schluß das „Bauchgefühl“, weil gefühlt ja alle für das Richtige zu sein scheinen, und dieses Bauchgefühl ist kein Element der politischen Willensbildung, sondern eine Frage von Sympathie und Zutrauen in eine Person.
Wenn der Erfolg des Einen aus dem Frust über den Anderen gespeist wird, dann haben die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes versagt.