Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes abgelehnt („EU-Wiederaufbaufonds“)

Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes abgelehnt („EU-Wiederaufbaufonds“)

Bundesverfassungsgericht
Pressemitteilung BVerfG

Verfassungsgericht lehnt Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes ab

 
 
 
Pressemitteilung BVerfG

Verfassungsgericht lehnt Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes ab

 
 
 
“Die deshalb gebotene Folgenabwägung fällt zu Lasten der Antragstellerinnen und Antragsteller aus, weil die Nachteile, die sich ergeben, wenn die einstweilige Anordnung nicht erlassen wird, sich das ERatG später jedoch als verfassungswidrig erweisen sollte, weniger schwer wiegen als die Folgen, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, die Verfassungsbeschwerde sich später jedoch als unbegründet herausstellen sollte.”
legal 1st Kommentar:
Das kann man auch ganz anders sehen.
Wenn die geplante Schuldenaufnahme durch die EU erst erfolgt ist, dann kann das Gericht Jahre später diese Entscheidung erst recht nicht zurücknehmen – der damit verursachte Schaden in den einzelnen EU-Staaten wäre noch größer.
Die Tatsache, daß damit fremde Staatsschulden “vergemeinschaft” werden, ohne das dies mit einer ausgewöhnlichen Lage durch die Pandemie begründbar wäre, läßt sich an einem anderen Beispiel verdeutlichen.
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für deutsche Unternehmen war daran gebunden, daß keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten vor Einsetzen der Pandemie vorlagen. Ansonsten war den Unternehmen die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verwehrt.
Alle Staaten, die jetzt am deutlischsten von dem Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz profitieren – Italien, Spanien, Frankreich, Griechenland, Portugal, Polen, usw. haben bereits weit vor Beginn der Pandemie in großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten gesteckt, waren insolvenzrechtlich gesehen abzuwickeln und hingen am Tropf der EZB über die Anleihekäufe.
Allein nach dieser Logik hätte das Verfassungsgericht dem Eilantrag stattgeben müssen, um nicht den Einstieg in die Vergemeinschaftung europäischer Schulden zu ermöglichen.
 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Translate »