BGH zu Maklerkostenerstattung

BGH zu Maklerkostenerstattung

Klopfen mit dem Richterhammer
BGH-Urteil

Maklerkosten müssen nicht erstattet werden

 
 
 
Urteile vom 9. Dezember 2020 – VIII ZR 238/18 und VIII ZR 371/18
“Ein Mieter, der infolge einer Pflichtverletzung des Vermieters aus der Wohnung auszieht und keine neue Wohnung anmietet, sondern Wohnungs- oder Hauseigentum erwirbt, kann die zum Zwecke des Eigentumserwerbs angefallenen Maklerkosten nicht als Schadensersatz vom Vermieter ersetzt verlangen.”
Der BGH hat zwei Fälle entschieden, bei denen Mieter einmal wegen Eigenbedarfskündigung und einmal wegen Kündigung durch den Mieter selbst, u.a. anfallende Maklerkosten erstattet bekommen wollten.
 

 

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